Grundsätzlich umfasst das Arbeitsrecht sämtliche Bestimmungen die mit der abhängigen Erwerbstätigkeit in Verbindung stehen. Dies bedeutet, dass alle Probleme die im Rahmen der abhängigen Beschäftigung als Angestellter entstehen können, unter den Begriff des Arbeitsrechts fallen.
Danach wird unterschieden zwischen dem individuellen (Arbeitnehmer <-> Arbeitgeber) und kollektiven (Gewerkschaften, Betriebsräte <-> Arbeitgeber und die jeweiligen Verbände) Arbeitsrecht.
Demnach können in der täglichen arbeitsrechtlichen Bearbeitung viele Fallgestaltungen möglich sein. Insbesondere sind Arbeitsvertragsentwürfe und Kündigungen zu bearbeiten. Aber da das Arbeitsrecht sehr weit ist, sind auch eine Vielzahl von anderen Fallgestaltungen häufiges Thema.
Das Ziel ist es immer das Bestmögliche aus der jeweiligen Fallgestaltung herauszuholen. Hierbei kann rechtlicher Rat häufig sinnvoll sein, um vorbeugend und ausreichend die eigenen Rechte wahrzunehmen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Bei Ihrer rechtlichen Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Fälle, unterstütze ich Sie sehr gerne. Bitte zögern Sie bei Fristsachen (z.B. Kündigung) nicht mich zu kontaktieren, da jeder Tag die Erfolgsaussichten verändern kann.
Ich bin in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig. Dies ermöglicht mir eine objektive Betrachtung Ihrer Angelegenheiten. Ich bin sowohl in Lübeck, der großen Hansestadt in Schleswig-Holstein als auch bundesweit aktiv.