Grundsätzlich umfasst das Verbraucherrecht sämtliche Rechtsgebiete und Rechtshandlungen die mit einem Verbraucher abgeschlossen oder eingegangen werden. Voraussetzung ist, dass der mensch in seiner Eigenschaft als Verbraucher Waren, Dienstleistungen, etc. für sich als Verbraucher anschafft. Das Gesetz betrachtet den Verbraucher als schutzwürdiger ggü. den Herstellern und Händlern, die im Regelfall dem Verbraucher überlegen sind.
Damit dieses Ungleichgewicht zumindest etwas ausgeglichen werden kann und eine Verhandlung auf Augenhöhe möglich ist, wurde das Verbraucherrecht geschaffen. Der Händler/Hersteller muss ggü. einem Verbraucher engere Regeln einhalten, als er dies im Vergleich zu einem anderen Händler müsste.
Das Verbraucherrecht gilt nicht im Verhältnis zwischen zwei Verbrauchern, da diese dann bereits auf Augenhöhe tätig sind.
Ich berate Sie gerne im Bereich des Verbraucherrechts. Häufigste Anwendungsfälle sind Gewährleistungsrechte und Widerrufsrechte.
(Siehe auch: Verkehrssrecht)